Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten

Schon lange hat die Politik über eine Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten debattiert. Am 23. Dezember 2020 ist nun das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft getreten. Ziel dabei ist es, die Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum hinsichtlich der Erwerbsnebenkosten zu entlasten.

Künftig gibt es beim Immobilienkauf und -verkauf vier verschiedene Modelle, wie ein Maklervertrag gestaltet werden kann:


Modell 1: Die Maklerkosten werden zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

Der Makler schließt hierbei sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen Maklervertrag ab. Hierbei darf mit dem Käufer keine andere Höhe der Provision als mit dem Verkäufer vereinbart werden. Die Provisionshöhe muss identisch sein.

Wir von FRAHM Immobilien finden diese Option am fairsten für beide Seiten. Letztlich hat jede Partei diverse Vorteile von den Leistungen eines Maklers. Zudem bleibt die Neutralität des Maklers gewahrt.


Modell 2: Der Verkäufer übernimmt die Maklerkosten mit Abwälzungsmöglichkeit

Hierbei schließt der Makler allein mit dem Verkäufer den Vertrag und ist somit auch alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers. Natürlich profitiert aber auch der Käufer von den Vorteilen der Maklerleistungen. Daher kann dieser nach Absprache auch einen Teil (maximal 50%) der Maklerkosten übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn der Käufer sich dazu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäufer seinen Teil der Provision bezahlt hat.


Modell 3: Der Verkäufer übernimmt die Maklerkosten ohne Provisionsteilung

Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Vertrag ab und übernimmt die Maklerkosten in voller Höhe. Damit handelt der Makler nur im Sinne des Verkäufers. Der Käufer trägt keinerlei Maklerkosten.

Auch dieses Modell nutzen wir bei FRAHM Immobilien. Für bestimmte Immobilien macht es durchaus Sinn und erleichtert dem Käufer die Finanzierbarkeit des Objekts, da die Maklerkosten im Normalfall nicht von den Banken finanziert werden.


Modell 4: Der Käufer schließt einen Suchauftrag ab und übernimmt die Maklerkosten

Ein potenzieller Käufer ist auf der Suche nach einer Immobilie und schließt einen Suchauftrag mit dem Makler ab. Dieser begibt sich dann speziell für den Käufer auf die Suche nach einem passenden Objekt. Hierbei trägt allein der Käufer die Maklerprovision. Voraussetzung ist hierbei, dass dem Makler das Objekt nicht vor der Suchanfrage an die Hand gegeben wurde.

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